Dieses Verfahren regelt den gesamten Prozess des Whistleblowing-Managements, einschließlich der Verfahren zur Weiterleitung, Entgegennahme, Ablage und Aufbewahrung, Untersuchung, Feststellung und Mitteilung der Ergebnisse und Archivierung von Whistleblowing-Meldungen, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die durch die Richtlinie (EU) 2019/1937 – umgesetzt durch das Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. 03.2023 – zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht und die nationalen Vorschriften melden, eingeführt wurden, wobei die Grundsätze des Organisationsmodells für den Umgang von Meldungen, die für die Zwecke des Gesetzesdekrets Nr. 231/2001 relevant sind, für diejenigen Unternehmen umgesetzt werden, die über ein solches Modell verfügen.
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